STADTRANDACKER GEMÜSEABO
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1.
Die Abopreise, Lieferkosten- und Solibeiträge, Kündigungen und die erwünschte Mitarbeit pro Abo werden mit deiner Anmeldung geregelt und sind verbindlich. Das ändern der Taschengrösse und des Abholstandorts ist nach Rücksprache während der laufenden Saison möglich.
2.
Alles bereit gestellte Werkzeug ist Eigentum des Stadtrandackers. Es steht zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung und muss an den entsprechend vorgesehenen Platz zurückgebracht werden. Ein sorgfältiger Umgang mit dem Werkzeug wird verlangt.
3.
Wir gehen gemeinsam durch fette und magere Zeiten. Wächst es gut, erhalten alle mehr. Für Missernten kann keine Haftung übernommen werden.
4.
Die Abonnent*innen sind für ihren eigenen Versicherungsschutz verantwortlich.
5.
Die Gemüseabos werden nach Eingang der Anmeldung vergeben. Ratenzahlungen sind nach Rücksprache möglich.
6.
Fragen und Anliegen werden im Allgemeinen per eMail entgegengenommen und schnellstmöglich beantwortet.


