QUERBEETE SEEBACH
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1.
Alles bereit gestellte Gartenwerkzeug ist Eigentum des Stadtrandackers. Es steht zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung und muss in sauberem Zustand an den entsprechend vorgesehenen Platz zurückgebracht werden. Ein sorgfältiger Umgang mit dem Werkzeug wird verlangt.
2.
Wasser zum Bewässern kommt von der benachbarten Liegenschaft. Das Nutzungsrecht ist von den Eigentümern an die Auflage gebunden, dass sich einzig die Anfang Saison bestimmten Wasserchefs auf das Grundstück begeben und am Aussenhahn zu schaffen machen dürfen.
3.
Für Missernten kann keine Haftung übernommen werden.
4.
Die Pächter*innen sind für den eigenen Versicherungsschutz verantwortlich.
5.
Die Querbeete werden nach Eingang der Einzahlung vergeben und beim Übergabetreffen per Los verteilt.
6.
Fragen und Anliegen werden im Allgemeinen per eMail entgegengenommen und schnellstmöglich beantwortet.
7. Es dürfen nur Pflanzenschutz und Düngemittel verwendet werden die im Biolandbau zugelassen sind. Eine Liste mit den erlaubten Mittel für Kleingärten kann hier heruntergeladen werden: Positivliste für Kleingärten



